Was ist eine Berufshaftpflicht- oder E&O-Versicherung?
Nein, für die Organe/Stiftungsräte besteht kein Selbstbehalt.
Die kombinierte Organ- und Berufshaftpflichtversicherung von Chubb wurde speziell entwickelt, um Vermögensverwalter und die von ihnen verwalteten Pensionskassen abzusichern.
Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, im besten Interesse der Versicherten zu handeln. Hierfür müssen sie zahlreiche Entscheidungen im Rahmen der Verwaltung und des Betriebs der Vorsorgeeinrichtung treffen, zum Beispiel hinsichtlich Kapitalanlagen und Leistungen. Damit sie für jene getroffenen Entscheidungen im Zweifelsfall nicht persönlich in Haftung genommen werden, bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Vorsorgeeinrichtungen einen umfassenden Schutz.
Im heutigen rasant verändernden rechtlichen Umfeld können die Verantwortlichkeiten von Pensionskassenverwaltern zu einer grossen Herausforderung werden. Umso wichtiger gestaltet sich ein massgeschneiderten Deckungsschutz, um den speziellen Anforderungen von Sammelstiftungen gerecht zu werden.
Die Online-Lösung für Geschäftspartner:innen, um D&O-Versicherungen direkt online abzuschliessen und zu verwalten.
Persönliche Partnerschaft
Wir wollen Ihr Unternehmen und Ihre Ziele verstehen, damit wir proaktiv auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. Wir nehmen uns Zeit Sie, Ihr Team und Ihre Kundschaft kennenzulernen. Das Ziel: Ihnen helfen, vorauszuschauen und einen Schritt voraus zu bleiben.
Kreative Lösungsansätze
Versicherungen sind keine Einheitslösungen. Wir entwickeln uns kontinuierlich weiter, indem wir unseren Kunden helfen, Risiken auf intelligente Weise anzugehen. Wir bringen unsere neuesten Erkenntnisse ein, um Ihre Herausforderungen zusammen gezielt zu meistern.
Unerreichte Kompetenz und Finanzkraft
Seit mehr als 200 Jahren erbringen wir Versicherungsdienstleistungen für unsere Kundschaft und arbeiten mit führenden Organisationen zusammen. Unsere Langlebigkeit, unser Fachwissen und unsere Finanzkraft sind die Grundlage unseres Geschäfts.
Nein, für die Organe/Stiftungsräte besteht kein Selbstbehalt.
Es sind Personalvorsorgeeinrichtung sowie die Organe/Stiftungsräte versichert.